Judikative (1791)

Die Judikative im Frankreich während der Zeit der konstitutionellen Monarchie bestand aus 3 Teilen:

dem Hochgericht, dem Berufungsgericht und den Gerichtshöfen.

Das Hochgericht wird von der Nationalversammlung einberufen und urteilt über Vergehen von Staatsmännern (Minister und Beamte) und über Vergehen gegen die allgemeine Staatssicherheit.

Das Berufungsgericht wird wegen Entscheidungen anderer Gerichte einberufen und kann diese ändern oder bestätigen.

Die Gerichtshöfe bestehen aus Richtern, die zusammen mit den Geschworenen alle 2 Jahre gewählt werden.

 

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